Ein nationales Mindestalter für den Clubbesuch gibt es in der Schweiz nicht. Geregelt ist der Ausschank: Bier und Wein nicht unter 16, Spirituosen und Alcopops nicht unter 18. Ob du an der Tür vorbeikommst, entscheidet dagegen der Club, und die meisten setzen ihre Grenze höher, als das Gesetz verlangt.
Was das Gesetz regelt: der Ausschank
Die Altersgrenzen des Bundes hängen am Getränk, nicht am Ort. Strenger ist nur das Tessin, dort gibt es Alkohol jeder Art erst ab 18.
| Getränk | Abgabe erlaubt ab |
|---|---|
| Bier, Wein, Cider — vergorene Getränke | 16 Jahre |
| Spirituosen, Liköre, Alcopops, Cocktails mit Spirituosen | 18 Jahre |
Ein Gin Tonic ist damit ab 18 und ein Bier ab 16. Haften tut der Barkeeper. Deshalb wird an der Bar teilweise strenger kontrolliert als an der Tür, denn ein Verstoss trifft nicht den Gast, sondern die Betriebsbewilligung des Lokals, und Testkäufe durch Jugendliche im Auftrag der Behörden sind in der Schweiz ein reales und regelmässig eingesetztes Instrument.
Was der Club regelt: der Eintritt
Hier hört das Gesetz auf und das Hausrecht fängt an. Ein Club darf eine Altersgrenze setzen, die über jeder gesetzlichen liegt, und er darf sie ohne Begründung durchsetzen.
Der Normalfall in den grossen Clubs ist 18, und das hat einen praktischen Grund: wer gar niemanden unter 18 hereinlässt, hat das Ausschankproblem an der Tür gelöst statt an der Bar. Bei Konzerten und in Kulturlokalen liegt die Grenze häufig bei 16, vor allem wenn der Anlass früh beginnt. Einzelne Clubs fahren 21, meist an Wochenenden und meist erst an der Tür entschieden.
Dazu kommt, dass dieselbe Location je nach Anlass anders fährt. Ein Konzert um 20 Uhr ist ab 16, die Party danach ab 18, und beides läuft im selben Haus am selben Abend.
Wo die Kantone dazwischenfunken
Die Kantone regeln das Gastgewerbe. Einige machen Vorgaben dazu, wie lange Minderjährige abends in Betrieben sein dürfen und ob eine Begleitperson nötig ist, und diese Vorgaben unterscheiden sich von Kanton zu Kanton. Genau hier geben Suchmaschinen und Assistenten regelmässig deutsches Recht aus statt schweizerisches. Das deutsche Jugendschutzgesetz gilt hier nicht.
Was das an der Tür bedeutet
Nimm einen amtlichen Ausweis mit, auch wenn du deutlich über 18 bist. Ohne Ausweis fällt die Entscheidung an der Tür immer vorsichtig aus, und Diskutieren hilft nicht, weil der Türsteher das Risiko trägt und nicht du.
Und prüf die Altersangabe für den konkreten Anlass, nicht für den Club. Dort liegt der Fehler, der Leute wieder heimschickt, bevor der Abend angefangen hat.
Auf unseren Stadtseiten steht, was heute und am Wochenende läuft, inklusive der Konzerte und früheren Anlässe, bei denen die Grenze öfter bei 16 liegt: Basel · Zürich · Bern · Luzern.
Quellen
- Sucht Schweiz: Alkohol — rechtliche Grundlagen (16/18 Jahre, Tessin 18) — www.suchtschweiz.ch/zahlen-und-fakten/alkohol/alkohol-rechtlic
- GastroSuisse: Alkoholabgabe an Jugendliche — gastrosuisse.ch/de/recht/gastgewerbliches-recht/alkoholabgabe-
- Blaues Kreuz Schweiz: Altersbeschränkung und Jugendschutz — www.blaueskreuz.info/de/gesetze/jugendschutz/
- Kanton Basel-Stadt: Jugendschutz Alkohol und Tabak — Information für Bar- und Servicepersonal — www.bs.ch/media/14057
- Jugendschutz in der Schweiz — Übersicht — de.wikipedia.org/wiki/Jugendschutz_in_der_Schweiz