Der Morgen danach · Uhrzeiten statt Stunden · Grenzwerte nach SVG und VRV
Er liefert eine Schätzung mit einer Unsicherheit von rund ±20 %. Diese Spanne ist breiter als der Abstand, auf den es bei der Entscheidung ankommt. Rechtlich zählt allein die Atem- oder Blutalkoholprobe. Im Zweifel: nicht fahren – nimm das Nachtnetz, ein Taxi oder bleib.
Nach einer langen Nacht ist die Frage selten «wie viel habe ich jetzt», sondern «ab wann darf ich morgen fahren». Dieser Rechner nimmt darum die Uhrzeit als Bezugspunkt: Du gibst an, was und wie lange du getrunken hast und wann Schluss war – heraus kommen Uhrzeiten, ab denen du rechnerisch unter den Grenzwerten liegst. Alle Zeiten rechnen mit dem langsamsten Abbau von 0.1 ‰ pro Stunde.
Rechnerisch kein Alkohol im Blut
0.00‰
Schätzbereich 0.00–0.00 ‰ · Atemluft rund 0.00 mg/l · 29 g reiner Alkohol
Beispiel: 2 Stangen und 1 Shot. Ändere die Felder für deine Situation.
Willst du wissen, wo du gerade stehst? Der Promille-Rechner rechnet ab dem ersten Getränk.
Die Schweiz kennt drei Schwellen. Welche für dich gilt, hängt nicht vom Getränk ab, sondern von deinem Ausweis und deinem Fahrzeug.
| Grenzwert | Atemluft | Gilt für | Folgen |
|---|---|---|---|
| 0.10 ‰0.05 mg/l | AlkoholverbotArt. 2a VRV | Führerausweis auf Probe (Neulenkende), Berufschauffeure, Fahrlehrerinnen, Fahrschüler, Begleitpersonen auf Lernfahrten, Gefahrguttransporte und konzessionierter Personentransport. | Für diese Gruppen gilt faktisch Nulltoleranz. Der Wert von 0.1 ‰ ist eine Messtoleranz, kein erlaubtes Glas. |
| 0.50 ‰0.25 mg/l | AngetrunkenheitArt. 31 Abs. 2 und Art. 91 Abs. 1 SVG | Alle übrigen Lenkerinnen und Lenker. | Übertretung: Busse und Verwarnung. Kommt eine weitere Verkehrsregelverletzung dazu oder liegt ein Rückfall vor, folgt ein Ausweisentzug von mindestens einem Monat. |
| 0.80 ‰0.40 mg/l | Qualifizierte AlkoholkonzentrationArt. 91 Abs. 2 SVG | Alle Lenkerinnen und Lenker. | Vergehen: Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe, Ausweisentzug von mindestens drei Monaten und Eintrag im Strafregister. |
Gerechnet wird nach Widmark: Die aufgenommene Ethanolmasse wird durch das Produkt aus Körpergewicht und einem Verteilungsfaktor geteilt. Sind Grösse und Alter angegeben, leitet sich dieser Faktor über das Gesamtkörperwasser nach Watson ab, was die Körperzusammensetzung deutlich besser abbildet als die pauschalen 0.70 (Mann) beziehungsweise 0.60 (Frau). Ein Resorptionsdefizit von 10 % ist berücksichtigt, weil ein Teil des Alkohols das Blut nie erreicht.
Zwei unabhängige Unsicherheiten werden zu einer echten Spanne verrechnet: ±20 % auf den Höchstwert und ein Abbau zwischen 0.10 und 0.15 ‰ pro Stunde. Die obere Grenze kombiniert den pessimistischen Höchstwert mit dem langsamsten Abbau – sie steht gross oben und bestimmt sämtliche Zeitangaben. Widmark setzt vollständig aufgenommenen Alkohol voraus; in der ersten Stunde rechnet die obere Grenze deshalb keinen Abbau an, weil das Ergebnis sonst ausgerechnet dann zu tief läge, während noch getrunken wird.
Dieser Rechner ist weder eine Rechts- noch eine medizinische Auskunft und keine Fahrerlaubnis. Er liefert eine statistische Schätzung auf Basis von Durchschnittswerten; dein tatsächlicher Wert kann deutlich höher liegen.
Nutze das Ergebnis nie als Grundlage für die Entscheidung, ob du Auto, Velo oder E-Trottinett fährst, Kinder betreust, schwimmst oder Maschinen bedienst. Beweiskraft haben allein die Atemalkoholprobe und die Blutprobe der Polizei.
Medikamente, Krankheiten, Schwangerschaft, Müdigkeit, ein leerer Magen und noch laufender Konsum verschieben das Ergebnis in einem Ausmass, das dieses Modell nicht erfassen kann. Die genannten Grenzwerte und Sanktionen geben den Stand des Bundesrechts im September 2026 wieder und können sich ändern; die Kantone kennen zusätzlich eigene Bussenraster. Für Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Haftung übernommen.
Der Körper baut rund 0.1 bis 0.15 ‰ pro Stunde ab. Nach einem Abend mit 1.2 ‰ dauert es also etwa acht bis zwölf Stunden, bis kein Alkohol mehr messbar ist. Der Abbau beginnt erst, wenn der Alkohol vollständig aufgenommen ist, und lässt sich weder durch Schlaf noch durch Kaffee beschleunigen.
Nur wenn kein Restalkohol mehr über dem für dich geltenden Grenzwert liegt – 0.5 ‰ für die meisten Lenkenden, 0.1 ‰ bei einem Alkoholverbot etwa für Neulenkende und Berufschauffeure. Wer nachts um drei aufhört zu trinken, ist am Morgen häufig noch darüber. Dieser Rechner liefert dafür eine Schätzung, keine Freigabe.
Nein. Die Abbaurate ist im Schlaf dieselbe wie im Wachzustand. Wer um 04:00 mit 1.5 ‰ ins Bett geht, hat um 08:00 rechnerisch immer noch rund 1.1 ‰ – deutlich über jedem Schweizer Grenzwert.
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